Re: Wahlrecht


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Abgeschickt von Martin Wilke am 19 April, 2003 um 11:45:56

Antwort auf: Wahlrecht von benny am 01 Januar, 2003 um 18:15:58:

: Wahlrecht auch für Kinder- und Kleinstkinder? Wie steht ihr dazu?
: Siehe den Link zum Forum von Jani!

Ja, niemand darf aufgrund seines Alters vom Wahlrecht ausgeschlossen werden. Das Wahlrecht verpflichtet niemanden, wählen zu gehen. Es heißt nur, daß niemand am Wählen gehindert werden darf.

Eine praktische Lösung für ein Wahlrecht ohne Altersgrenze wäre folgende: Wer zum ersten Mal wählen will, muß sich beim zuständigen Wahlamt in das Wählerverzeichnis eintragen lassen. Ab dann ist er immer bei allen Wahlen automatisch wahlberechtigt. Und dabei es ist egal, ob diese Eintragung ins Wählerverzeichnis mit acht, mit 16 oder 25 Jahren stattfindet.




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