Konzeption einer Politik für Menschen mit Ressourcen
Vorwort
Menschen
mit Beeinträchtigung werden in einem marktwirtschaftlichen System zu
leicht als defizitorientiert, begrenzt oder gar nicht funktionsfähig
angesehen .
Modelle einer integrativen Politik sind zwar vorhanden, wie das neue SGB IV
-
Als theoretische Modelle, doch die Umsetzung in die Praxis ist durch Sach-,
Verwaltungs- und Finanzzwänge sehr erschwert .
Eine Lobby von Menschen mit Beeinträchtigung ist vorhanden und aktiv,
leider jedoch nicht derartig durchsetzungsfähig, um weitere Fortschritte
und Rechte durchzusetzen .
In besonderen Zeiten wie diesen kommt immer wieder eine Kosten - Nutzen -
Rechnung zustande , die sich in Sparzwängen und Streichungen ausdrückt.
Lösungen werden nicht konsequent zu Ende gedacht und bleiben Stückwerk
.
Die Folgen sind nicht absehbar und werden gekonnt von jeweiligen Stellen ignoriert
.
Prinzipiell ist es notwendig , sich zu fragen und die Position für sich
selbst zu finden ,
ob eine Entscheidung für oder gegen das Leben ausfällt .
Dazwischen gibt es keine Abstufung .
Steht die individuelle Entscheidung fest , findet sich eine Mehrheit für
die Euthanasie mit all ihren Folgen oder für das Leben .
Bei letzter Entscheidung sind von den Bürgern alle Entscheidung ohne
Einschränkung und Beschwerden mit zu tragen und auszuhalten .
Die folgende
Konzeption lebt von den Vorschlägen , Fragen und Kritikpunkten und ist
eine dynamische Rahmenkonzeption .
Im folgenden wird die Konzeption in drei Bereiche geteilt :
1. Säugling- Kind
2. Jugendlicher - Erwachsener
3. Alte Menschen
1.Säugling - Kind
Zu einer
adäquaten Förderung benötigen wir den Erhalt und Ausbau von
Kindertagesstätten, Kindergärten und integrativen Kindertagesstätten
.
Die Betreuungsschlüssel in einer Kindertagesstätte liegt bei
Kindertagesstätten 1:5
Integrativen Kindertagesstätten 1:3
Sonderpädagogischem Bedarf 2:1
Neben dem klassischen Beruf des Erziehers werden Heilpädagogen , sowie
Heilerziehungspfleger, Kinderpfleger und Fachkräfte für Integration
zur dauernden Betreuung und Förderung in Konzeptionen und multi-professionellen
Teams zwingend notwendig .
Anderweitige Frühförderung wird durch Honorarkräfte wie Bewegungserzieher,
Musiktherapeuten, Native Speakers und Kunsttherapeuten sichergestellt .
Pädagogisches Material wird durch Produktion aus sonderpädagogischen
Förderzentren, aus Werkstätten/Tagesstätten von Menschen mit
Ressourcen kostengünstig und qualitätsgerecht zur Verfügung
gestellt .
In einem System der immer stärker werdenden finanziellen Belastungen
ist eine geringe Eigenbeteiligung der Eltern notwendig.
1.2 Kleinkind
In dieser
wichtigen Entwicklungsphase der Vorschulzeit ist eine adäquate und breite
Förderung notwendig.
Ausschließliche Betreuung in einer 1:1 Situation durch studierte Stützerzieherin
des beeinträchtigten Kindes während des Kitatages, Vermittlung zwischen
zuständigen TherapeutIn und ErzieherInnen. Die studierte Stützerzieherin
dient als Kontaktperson der Eltern und erstellt mit der zuständigen Therapeutin
den Klientenzentrierten Förderplan.
Sie wird innerhalb der Einrichtung nicht bei Krankheitsausfall von GruppenleiterInnen
von ihrer Aufgabe abgezogen, um die Umsetzung des Förderplanes zu gewährleisten
.
Durch Verkleinerung der Vorschulklassen -der Betreuungsschlüssel liegt
bei 1:5 wird eine adäquate Förderung möglich .
Im Team arbeiten wiederum Erzieher, Stützerzieher als Regelfall, Heilerziehungspfleger
und Bewegungstherapeuten .
Musiktherapeuten kommen entweder als Honorarkräfte in die Einrichtung
oder werden für alle Gruppen angestellt .
Ergotherapeuten werden auf Anforderung als Honorarkräfte abgefordert.
Durch ein multi-professionelles Team wird die bestmögliche Begleitung
und Förderung der Kinder sichergestellt.
Ein Vorschullehrplan bereitet die Kinder auf die Anforderungen der Schule
vor . Grundschullehrer der Schulen im Einzugsgebiet und Teammitglieder der
Einrichtung treffen sich in zweimonatlichen Abständen zur Besprechung
und professionellem Austausch .
Die tägliche Dokumentation der ErzieherIn unterstützt die Erstellung
eines individuellen Förderplanes , der bereits in den ersten beiden Monaten
der Vorschule für jedes einzelnen fertiggestellt werden muß. Dabei
ist das Kind stets ressourcenorientiert zu sehen .
Verfügt die Einrichtung über eine größere Anzahl von
Kindern, so können diese in jeweilige Gruppen untergliedert werden, die
vorhandene Fähigkeiten weiter vertiefen .
2. Jugendliche
2.1 Schulkinder
In Integrationsschulen
ist die Erfüllung der Grundleistung bei Kindern mit Beeinträchtigung
zu gewährleisten durch mehr Lehrkräfte und sonderpädagogische
Stützerzieher oder Heilpädagogen . Der Schuletat ist aufzuwerten
, um neues und besseres Schulmaterial anzuschaffen .
Das Konzept der Dehnklassen wird in sonderpädagogischen Förderzentren
beibehalten, da entwicklungsverzögerte Kinder die Möglichkeit haben
, Schwächen in einem besseren Förderungsangebot leichter aufzuarbeiten
.
In darauf folgenden Klassen befürwortet
die Konzeption einer Mischklasse von Kindern mit verschiedenen Beeinträchtigungen
. Unterricht findet in den verschiedenen Fächern losgelöst von einem
Klassenverband statt . Dies dient der Entwicklung von Ressourcen und Stärken
von fachleistungsstarken Schülern .
Standard werden in Klassen eine sonderpädagogische Lehrkraft, eine Fachlehrkraft,
eine pädagogische Fachkraft, sowie qualifizierte Betreuer und allgemeine
BetreuerInnen.
2.2 Jugendliche
2.2.1
Auszubildende
Ziel einer integrativen Politik ist die Ausbildung zur Teilhabe am ersten
Arbeitsmarkt. Die Jugendlichen benötigen eine individuelle Feststellungsmaßnahme
verbunden mit den Erfahrungen der Praktika im Dualen Bildungssystem sowie
den Praktika in sonderpädagogischen Förderzentren . Unternehmer
müssen hier der Ausbildungspflicht nachkommen und der Staat sich aus
derartigen Maßnahmen zurückziehen .
So wird eine Praxis gerechte Ausbildung gewährleistet und eigene Arbeitskräfte
herangebildet .
Der Ausbildungsplatzanbieter bekommt durch Vermittler des Arbeitsamtes ein
sogenanntes Leistungsprofil des Auszubildenden, um sich über Einsatzmöglichkeiten
und erwarteten Hilfebedarfes vorab zu informieren .
Beratend wirken bei der Gestaltung des Arbeitsplatzes Ergotherapeuten, Fachkräfte
für Rehabilitation und Einrichtungen wie Movado e.V. .
Ausbilder werden mit sonderpädagogischen Zusatzqualifikationen für
die Ausbildung von Jugendlichen sicher vorbereitet .
Sozialpädagogen und Psychologen betreuen die Jugendlichen während
ihrer Ausbildung sowie die Ausbilder im Rahmen einer Supervision selbst.
Ist das Erreichen des Ausbildungszieles gefährdet, so sind permeable
Klassen und Tätigkeitsgruppen in Unternehmen einzurichten, die durch
kleinere Teilnehmerzahlen und eine höhere Betreuungsintensität die
Ressourcen sichern und fördern .
Die Abgabe von Unternehmen, die keine Ausbildungsplätze für beeinträchtigte
Menschen bereitstellen, werden abgeschafft und durch Auschluß an öffentlichen
Ausschreibungen, fehlende Kreditvergabe und steuerbegünstige Spenden
ab 100.000 Euro im Jahr an gemeinnützige Vereine ersetzt .
3.1Alte Menschen mit Behinderung
Ausgangslage
Aufgrund
der Zunahme von älter werdenden Menschen mit Behinderung stehen die Behinderteneinrichtungen
und Dienste vor einer neuen Herausforderung .
Die atypische Alterspyramide mit bisher nur einer geringen Anzahl von Menschen
mit (geistiger) Behinderung ist eine Konsequenz aus den Verbrechen und Euthanasie-Programm
der Nationalsozialisten .
"Die Mehrzahl der Bewohner in den um 1970 gegründeten Wohnheimen
wird im Jahr 2000 zwischen 50 und 60 Jahre alt sein .(...) Die Zahl der über
50jährigen wird sich von 1989 ( mit 239 ) bis 1999 ( geschätzt 576)
mehr als verdoppelt haben , sie wächst bis zum Jahr 2009 ( geschätzt
1.042) auf mehr als das Vierfache an . Personen über 60 Jahre (...)werden
bis zum Jahr 1999 um etwa 350 % (...)bis zum Jahr 2009 ( auf geschätzt
484 ) zugenommen haben ." [Politik
für Behinderte ; Ältere Menschen mit Behinderung , Anlage 1, S.
16].Diese
Zahlen beziehen sich auf Menschen mit geistiger Behinderung .
Deswegen wurde unter dem Vorsitz des Sozialministeriums eine Arbeitsgruppe
gegründet , die Konzepte zum Wohnen und zur Betreuung von älter
werdenden und alten behinderten Menschen erarbeitete und im März 1998
der Fachöffentlichkeit repräsentierte.
Parallel dazu wurden Leitlinien erarbeitet , wie dem zu erwartenden Mehrbedarf,
da wegen der Verrentnung eine Werkstatttätigkeit und/oder eine Tagesbetreuung
in anderweitigen Institutionen entfallen und durch die innewohnende Einrichtung
gewährleistet wird, an Räumen, Raumanforderungen und baulichen Maßnahmen
und Anforderungen zur Organisation und Durchführung einer Alltagsgestaltung
Rechnung getragen wird .
Die Bildung einer weiteren Arbeitsgruppe unter Leitung des Sozialministeriums
Baden-Württemberg wurde 1998 vom Reha - Koordinierungsausschuß
beschlossen mit dem Ziel der Ausarbeitung einer konzeptionellen und räumlichen
Anforderung an eine Tagesbetreuung , Diese "Alltagsgestaltung für
ältere Menschen mit geistiger Behinderung" wurde 1999 im Reha-Koordinierungsauschuß
der Öffentlichkeit vorgestellt .
II . Wohnen und Betreuung älter werdender und alter behinderter Menschen
-
Leitlinien und Grundsätze
" Laut
Tübinger Studie ( 1995 ) sind Wohnheime im Vergleich mit Werkstätten
und
Komplexeinrichtungen derjenige Einrichtungstyp, der in den nächsten 10-15
Jahren mit dem stärksten Anwachsen der Älteren und - weil jüngere
Behinderte hinzukommen - einem entsprechend rasch steigenden Bedarf an Wohnplätzen
und Betreuungsangeboten rechnen muß ." [Alternde
und alte Menschen mit geistiger Behinderung in Baden-Württemberg .Zur
Situation in Werkstätten und Wohneinrichtungen . Dr. Rainer Trost , Dr.
Heidrun Metzler, unter Mitarbeit von Klaus-Petr Drechsel , Ministerium für
Arbeit, Gesundheit und Sozialordnung , Stuttgart August 1995 , Seite 12]
Deswegen verpflichten sich alle an der Daseinsvorsorge von behinderten Menschen
Partizipierenden auf diese Leitlinien in gegenseitiger und frühzeitiger
Abstimmung auf eine konzeptionelle Reaktion der veränderten Lage .
Alten und Behinderten gerechte Angebote , mit der Prämisse von "soviel
Selbständigkeit und Selbstbestimmung wie möglich und soviel Versorgungssicherheit
wie nötig" [Alternde
und alte Menschen mit geistiger Behinderung in Baden-Württemberg .Zur
Situation in Werkstätten und Wohneinrichtungen . Dr. Rainer Trost , Dr.
Heidrun Metzler, unter Mitarbeit von Klaus-Petr Drechsel , Ministerium für
Arbeit, Gesundheit und Sozialordnung , Stuttgart August 1995 , Seite 12]
, nehmen in baulichen Erleichterungen , hauswirtschaftlicher, pflegerischer
und psychoszialer/ sozialpädagogischer bzw. heilpädagogischer Unterstützung
und Begleitung in Verbindung mit sinnvollen Beschäftigungsangeboten/Tagesstrukturierung
sowie der Notfallabsicherung Gestalt an . Im folgenden nur noch Bedarf genannt
.
Diese Angebote müssen alle Behinderungsarten, mit Schwerpunkt auf geistig
und mehrfach Behinderten sowie Körperbehinderten, und alle Betreuungssituationen
(ambulant, privat, teil-stationär, stationär) und Einrichtungen
umfassen .
Das Erreichen der Altersgrenze des Menschen mit Behinderung und ein steigender
Pflegebedarf sind keine hinreichende Gründe, daß sein bisheriger
Wohn- und Lebensort von ihm verlassen werden muß .
Ist ein erhöhter Bedarf gegeben , so ist er bei privaten Wohnformen durch
mobile allgemeine Dienste -soweit der Bedarf nicht schon durch Behinderten
spezifische Dienste sichergestellt wurde - bei Wohnen in Einrichtungen durch
die Einrichtung zu gewährleisten .
Übersteigt der Bedarf bei selbständig wohnenden Körperbehinderten
oder geistig behinderten Menschen die Kapazität durch mobile Dienste
, soll der ersten Gruppe ein Umzug in eine Wohnform für alte Menschen
, der letzteren in eine speziell geeignete Wohnform für geistig behinderte
Menschen möglich sein .
Je leichter (spezieller) die Körperbehinderung , desto allgemeinere (
spezifischere =Pflege intensivere) Wohnformen kommen in Betracht .
Einzelfallausnahmen sind möglich für beide Gruppen ; bei Geistigbehinderten
ist eine Wohnform für alte Menschen möglich .
Von einer bereits betreuungsintensiven Einrichtung ist kein Umzug notwendig,
wenn der Bedarf mit dem Alter steigt .
Die Präferenzen der behinderte Menschen sind bezüglich ihres Lebensortes,
der Versorgungs- und Betreuungsform angemessen zu berücksichtigen .
Prinzipiell sind keine neuen Wohnformen für älter werdende und alte
Menschen mit Behinderung notwendig . Sowohl die vorhandenen Wohnformen als
auch ambulante als auch teil-stationäre Dienste sollen dem Bedarf in
Form von Erweiterungen bestehender Einrichtungen(Umbau, Ausbau, Sanierung,
bauliche Qualifikation) zur Sicherung der Platzkapazität und Bedarfes
, der Neuschaffung ( Neubauplanung) , der benötigten Personalaustattung
( qualitative und quantitative Bedarfsdeckung )und der Aktualisierung der
Konzeptionen Rechnung tragen .
Der gesteigerte Bedarf ist durch Sicherstellung von Qualitätspflege-Standards
, der Fortbildung und Qualifizierung von Mitarbeitern auf neue Anforderungen
in Bereichen der Pflege / Versorgung/ Betreuung von älter werdenden und
alten Menschen mit Behinderung und der Tagesbetreuung in Wohnheimen zu befriedigen
.
III . Alltagsgestaltung für ältere Menschen mit geistiger Behinderung
Das mit dem
Altern der Menschen mit Behinderung verbundene Nachlassen von geistigen und
körperlichen Fähigkeiten ist zu berücksichtigen , darf aber
keineswegs zu dem Verlust des Platzes WfB, Förder und Betreuungsgruppe
( FuB) /Tagesförderstätte - auch vor der Altersgrenze - führen
. Vielmehr soll ein "fließender Übergang" [Alternde
und alte Menschen mit geistiger Behinderung in Baden-Württemberg .Zur
Situation in Werkstätten und Wohneinrichtungen . Dr. Rainer Trost , Dr.
Heidrun Metzler, unter Mitarbeit von Klaus-Petr Drechsel , Ministerium für
Arbeit, Gesundheit und Sozialordnung , Stuttgart August 1995 , Seite 14]
von WfB/FuB / Tagesförderstätte in den Ruhestand mit dem Betreuungsschwerpunkt
der Tagesgestaltung innerhalb der Wohnheime angestrebt werden, indem von seiten
der WfB/FuB/ Tagesförderstätte Seniorengruppen gebildet, die Arbeitszeit
stufenweise eingeschränkt oder andere Übergangsmodelle ( vormittags
WfB/FuB/ Tagesförderstätte, nachmittags Betreuung im Wohnheim )
gefunden werden .
Selbstständig oder bei Angehörigen wohnenden Menschen mit Behinderung
ist der Zugang zu einer Tagesbetreuung zu ermöglichen.
Die mit dem Ausscheiden aus der WfB/FuB/ Tagesförderstätte verbundene
Verlust von sozialen Kontakten ist durch Alltags gestaltende Angebote aufzufangen
im Sinne der Integration , ergo die Teilnahme am Leben in Gemeinschaft zu
ermöglichen und erleichtern .
Der Ruhestand soll nicht als die Zeit ohne WFB/FuB/Tagesförderstätte
von den Menschen angesehen werden , sondern als Möglichkeit der Anregung
und Bewegung , als Raum für neue Interessen und Hobbys sowie neue soziale
Kontakte .
Die Inhalte der Alltags gestaltenden Angebote in den Wohnheimen sollen sich
an der Lebenswelt und den körperlichen und geistigen Fähigkeiten
unter Berücksichtigung der individuellen Behinderungsart orientieren
, "u.a. die Bereiche der Selbstversorgung, Erhalten und Entfalten von
Fähigkeiten , Freizeitgestaltung und Bildung , Aktivierung, Gesundheitsförderung,
Bewältigung von Alters bedingtem Nachlassen der körperlichen und
geistigen Kräfte , von Krankheit, Sterben und Tod (...)" [Alternde
und alte Menschen mit geistiger Behinderung in Baden-Württemberg .Zur
Situation in Werkstätten und Wohneinrichtungen . Dr. Rainer Trost , Dr.
Heidrun Metzler, unter Mitarbeit von Klaus-Petr Drechsel , Ministerium für
Arbeit, Gesundheit und Sozialordnung , Stuttgart August 1995 , Seite 28]
. Die Alltags gestaltenden Angebote müssen die Wohngruppenbetreuung inhaltlich
fortführen.
Älter werdende Menschen mit Behinderung bleiben ein ganzes Leben lang
lernfähig und besitzen Ressourcen , die von den Betreuenden erhalten
und erweitert werden müssen , da die Wünsche und Fähigkeiten
von älter werdende Menschen mit Behinderung maßgeblich von den
gebotenen Erfahrungen und Möglichkeiten bestimmt werden .
Tages strukturierende Angebote sollen nach rhythmischen Prinzipien gestaltet
werden, dem Wechsel von An- und Entspannung , der Orientierung in Raum und
Zeit , den immer wiederkehrenden Sozialkontakten. Das bedeutet feste Räume
, in denen Alltags gestaltende Angebote gemacht werden , zu bestimmten Zeiten(
werktags) und mit einem festen Stamm von Mitarbeitern . Dies ist Kennzeichen
einer festen Gruppe .
Das Recht auf Selbstbestimmung und Selbständigkeit gilt auch für
die Tagesgestaltung im Wohnheim . Niemand ist zu der Teilnahme verpflichtet
. Die Angebote unterliegen keiner Altersbeschränkung . Wenn der Zu-Betreuende
eine Teilnahme an den Alltags gestaltenden Angeboten ablehnt , so ist ihm
eine Tages strukturierende Betreuungsleistung/ Gruppenarbeit innerhalb der
Gruppe zur Verfügung zu stellen.
Bei größeren Trägern soll die Wahlfreiheit in einem Kurssystem
mit mehreren Angeboten zum Ausdruck kommen .
Das Kursprogramm unterscheidet sich von der festen Gruppe durch unterschiedliche
Räumlichkeiten , wechselnde Mitarbeiter, wechselnde Gruppen der Teilnahme
und stundenweise Angeboten .
Je nach Beschaffenheit der Altersstruktur in dem Wohnheim, ob gleichaltrige
(altershomogene) oder altersgemischte (altersheterogene) Menschen mit Behinderung,
ihren Fähigkeiten , der Konzeption mit ihren Rahmenbedingungen und der
Situation der Einrichtung an sich wird eine feste , freie oder gemischte Form
der des Alltags gestaltenden Angebote vorzufinden sein .
Der Zugang zu weiteren Lebensräumen/Lebenswelten ist Menschen mit Behinderung
im Alter auf jeden Fall zu ermöglichen und erleichtern . Im Sinne des
Normalisierungsprinzips sollen älter werdende und alte Menschen mit Behinderung
die Teilnahme an Seniorengruppen der VHS , Altenbegegnungsstätten und
diverse andere Veranstaltungen ermöglicht werden .
Wenn eine Einrichtung keine Alltags gestaltenden Angebote offerieren kann
, so ist unbedingt durch Vernetzung und Kooperation mit anderen Einrichtungen
/Trägern neues Angebot zu schaffen .
Innerhalb des Raumbedarfes und baulichen Anforderungen ist eine Analyse der
gesamten Einrichtung / Infrastruktur zur Raumfindung und Prüfung von
weiteren erforderlichen Dingen notwendig .
Die baulichen Anforderungen der Therapieräumen , die tagesbelichtet ,
barrierefrei erreichbar vom Wohnbereich sein müssen mit einer barrierefreien
Verbindung zu Natur und Garten, ausgestattetet mit behindertengerechte Duschen
und Toiletten in unmittelbarer Nähe, müssen zur Förderungswürdigkeit
erfüllt werden. Die Ermöglichung von Pflege auf kurzem Weg ist ein
weiteres Kriterium , sowie die Möglichkeit zum Rückzug und Ruhen
. Weitere erforderliche Dinge sind unterfahrbare Küchenzeile, alten-
und behindertengerechtes Mobiliar und Telefon mit Notruf .
Je externer der Bereich der Alltags gestaltenden Angebote angesiedelt ist
, um so qualifizierter die Ausstattung .
In bezug auf die Mitarbeiter ist fachliche Qualifikation hervorzuheben , unterstützt
durch Zielgruppen bezogene Aus- und Weiterbildung . Die Mitarbeiter der Wohnform
sollen in enger Kooperation und engem Austausch mit WfB/FuB/Tagesförderstätte
stehen .
Sie müssen über Kenntnisse der Lebenssituation ihrer Betreuten verfügen
sowie Biographiearbeit leisten .
3.2 Alte Mensche in Heimen
fordert die Sicherstellung von pflegerisch notwendigen und zur Krankheit vermeidenden
Hilfsmitteln auf schnelle und unbürokratische Weise durch die Erstellung
eines halbjährlich zu aktualisierenden Hilfsmittelkatalog, der ohne Rechtswiderspruch
durch die Krankenkassen gewährt werden muß.
Der Anbieter von Heimplätzen verpflichtet sich zu folgende Gegenleistungen
:
Entsendung seiner Mitarbeiter zu regelmäßigen Fortbildungen , die
der Prophylaxe von Krankheiten entsprechen
Ab 30 Mitarbeiter wird eine Prophylaxefachkraft bestimmt, die in regelmäßigen
abständen die anderen Mitarbeiter schult und die Sicherung der Praxis
überwacht
3.3.Alte Menschen zu Hause
Der ambulanten
Pflege ist vor stationärer Aufnahme
Vorrang zu leisten .
Die Betreuungszeiten der Mitarbeiter im ambulanten Pflegebereich sind weiter
und länger zu gestalten.
Pflegehilfsmittel sind auch hier von den Kassen unbürokratisch bereitzustellen
.
Die Umsetzung einer veränderten Gesellschaftsstruktur sowie des veränderten
Wohn- und Hilfebedarfes von alten Menschen im bauliche Sektor ist ausreichend
zu berücksichtigen .