Überwachungsstaat Deutschland


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Abgeschickt von Pressemitteilung der Grünen am 07 Mai, 2003 um 12:07:12:

PRESSEMITTEILUNG


NR. 0266/2003


Datum: 06.05.2003


Bayerische Initiative für mehr polizeiliche Überwachungsbefugnisse
höhlt Grundrechte aus


Zum kürzlich vorgestellten modellhaften Gesetzentwurf der bayerischen
Staatsregierung zur Änderung des Polizeirechts erklären Hans-Christian
Ströbele, stellvertretender Fraktionsvorsitzender, und Jerzy Montag,
rechtspolitischer Sprecher:


Der bayerische Gesetzentwurf weitet Befugnisse der Polizei
insbesondere zur Kommunikationsüberwachung ohne dringenden fachlichen
Bedarf unangemessen aus und höhlt das Fernmeldegeheimnis sowie weitere
Grundrechte nichtsahnender Bürgerinnen aus.


Deutschland ist bereits zweifelhafter "Weltmeister" in der Überwachung
der gesamten Telekommunikation (TK) der Bürgerinnen und Bürger. Dies
wurde nochmals bestätigt durch die letzten Jahresstatistiken,
Mahnungen von Datenschutzbeauftragten sowie eine kritische Studie der
Universität Bielefeld.


Während die rot-grüne Koalition im Bund Missbräuche beseitigen,
Kontrolle stärken und TK-Überwachung auf das zwingend notwendige Maß
begrenzen will, möchte die bayerische Staatsregierung noch
draufzusatteln, künftig zusätzlich Telekommunikation schon vorsorglich
überwachen und den Datenschutz abbauen.


Das ist fachlich unangemessen und völlig untauglich zur wirksamen
Verhütung schwerer Kriminalität : Die geplante Befugniserweiterung
wird keine weiteren Delikte verhindern, die nicht bereits mit den
bestehenden Möglichkeiten abgewendet werden könnten.


Der Gesetzentwurf schränkt die Grundrechte auf Fernmeldegeheimnis und
Datenschutz ohne Not und ausreichende Begründung zusätzlich erheblich
ein; es bleibt nicht mehr viel von der Telekommunikation geheim.
Betroffen sind nicht nur Straftäter oder Verdächtige, sondern viel
mehr noch unbeteiligte Bürgerinnen und Bürger, sogenannte Dritte.


Die Initiative erweitert polizeiliche Befugnisse in Bayern. Sie soll
aber nach den Vorstellungen der Urheber auch Modellcharakter für
andere Bundesländer und ggf. für den Bundesgrenzschutz haben.


Der Gesetzentwurf sieht u.a. vor :


Nicht mehr nur zur Strafverfolgung bei konkretem Tatverdacht, sondern
bereits präventiv zur Gefahrenerkennung und -abwehr soll die Polizei
Telekommunikation per Telefon, Fax, E-Mail, SMS etc. überwachen,
unterbrechen und ganz sperren dürfen. Außer den Inhalten der
Kommunikation sollen auch Verbindungsdaten wie Zeiten, Standorte der
Kommunikation, Ruf- und Kartennummern festgestellt, Beteiligte
identifiziert sowie Mobiltelefone durch stille SMS heimlich aktiviert
werden dürfen. Die TK-Dienstebetreiber werden verpflichtet, auf eigene
Kosten diese Überwachung zu ermöglichen und Verbindungsdaten zu
übermitteln. Dies soll sogar die Daten umfassen, die bei bloßem Stand-
By-Betrieb von Handies anfallen.


Nach unserer Aufassung muss die TK-Überwachung insgesamt überprüft,
auf Kosten und Nutzen evaluiert sowie eingeschränkt werden, statt sie
ohne den verfassungsrechtlich geforderten "unerlässlichen Bedarf" in
den präventiv-polizeilichen Bereich zu erstrecken und noch derart
auszuweiten wie von der bayerischen CSU-Regierung gewünscht. Dem
werden wir nachdrücklich widersprechen.

---
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Pressestelle
11011 Berlin



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